AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen FREIRAUM – Wohnen auf Zeit

1.Mietvertrag

Mit der Buchung hat der Mieter_in noch keinen Anspruch auf Vermietung des von ihm_ihr gebuchten Objektes. Der Mietvertrag entsteht erst mit der Bestätigung der Buchung.

1.2. Befristung des Vertrages

Der Mietvertrag wird befristet abgeschlossen. Die Befristung wird durch den Anreisetermin und den Abreisetermin bestimmt.

1.3. Verlängerung des Mietvertrags bzw. erneute Buchung

Eine Verlängerung des Mietverhältnisses bzw. erneute Buchung ist bei Verfügbarkeit möglich. Der neue Mietvertrag kommt durch eine Buchungsbestätigung zustande. Es gelten für diesen neuen Mietvertrag dieselben Bestimmungen wie für den alten Mietvertrag. Eine mündliche Vereinbarung mit dem Vermieter_in ist nicht ausreichend!

2. Miete

2.1. Fälligkeit der Miete

Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften ist die Miete für die gesamte Mietzeit stets im Voraus zu bezahlen. Die Zahlung ist bei Abschluss des Mietvertrages fällig. Der Vertrag kommt durch Zusendung der Buchungsbestätigung zustande.

2.2. Zahlung der Miete

Die Miete soll durch Überweisung auf das Konto des Vermieters_in bezahlt werden; die Bankverbindung des Vermieters_in wird dem Mieter mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Die Miete ist aber spätestens bei Bezug des Zimmers durch den Mieter_in an den Vermieter_in zahlbar. Der Vermieter_in nimmt die Miete in Bar entgegen und erteilt dem Mieter_in hierüber eine Quittung/ Rechnung.

2.3. Verzug

Mit Bezug des Zimmers ohne Zahlung der Miete gerät der Mieter_in in Verzug mit der Mietzahlung. Der Mieter_in ist in diesem Fall für den dem Vermieter_in entstehenden Verzugsschaden schadensersatzpflichtig.

3.Kündigung und vorzeitige Beendigung des Mietvertrags

Für Kündigung und Beendigung des Mietvertrages vor Ablauf der befristeten Mietzeit (Ziffer 1) gelten die folgenden Bestimmungen:

3.1. Schriftliche Kündigung

Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen. Der Mieter_in kann die Kündigung des Mietvertrages dem Vermieter_in gegenüber erklären. Im Streitfall hat der Mieter_in nachzuweisen, dass er/sie die Kündigung erklärt habe. Wenn der Mieter_in das Mietverhältnis beenden will, indem er/sie vorzeitig auszieht, hat er/sie das dem Vermieter_in gegenüber schriftlich anzuzeigen. Im Streitfall hat der Mieter_in nachzuweisen, dass er/sie vor Ablauf der Mietzeit ausgezogen sei und das Mietverhältnis auf diese Weise gekündigt habe.

3.2. Pauschalierte Entschädigung bei Kündigung und vorzeitiger Beendigung des Mietvertrags durch den Mieter

Für Kündigung und sonstige vorzeitige Beendigung des Mietvertrages durch den Mieter_in gelten die folgenden Bestimmungen:

3.2.1 Schadenersatz

Im Fall der Kündigung des Mietvertrages hat der Mieter_in dem Vermieter_in den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.

3.2.2 Kündigung vor Beginn der Mietzeit

Bei Kündigung vor Beginn der Mietzeit ist der Mieter_in mit der Erklärung der Kündigung verpflichtet, dem Vermieter_in eine pauschalierte Entschädigung abhängig vom Zeitpunkt der Kündigung wie folgt zu zahlen:

Die Kündigung wird erklärt entspricht einem Schadensersatz von:
mehr als 25 Tage 0 %
25 bis 21 Tage 20 %
16 bis 20 Tage 40 %
11 bis 15 Tage 60 %
6 bis 10 Tage 70 %
0 bis 5 Tage 80 %
vor Beginn des Mietverhältnisses des vertraglich vereinbarten Mietpreises

Sollten gemäss der Tabelle Stornierungskosten von weniger als 25,00 Euro entstehen, so wird stattdessen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro pauschal erhoben. Für die Berechnung der Fristen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die pauschalierte Entschädigung ist mit dem Zugang der Kündigungserklärung sofort fällig. Getätigte Anzahlungen werden bei Kündigungen innerhalb der angegebenen Fristen vollständig einbehalten. Die Höhe der vorgenannten pauschalisierten Stornokosten berücksichtigt die durchschnittlichen ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der gebuchten Unterkunft. Kündigt der Mieter_in, indem er nach Antritt des Mietverhältnisses vorzeitig abreist, findet die vorstehende Regelung entsprechende Anwendung. Als Tag der Kündigung gilt der Tag der vorzeitigen Abreise. Die vorzeitige Abreise ersetzt nicht die Erfordernis einer schriftlichen Kündigung durch den Mieter_in.

 

5. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der oben stehende Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein so bleiben davon die Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung bemühen die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.